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                                                                   Unsere Mietbedingungen
  1. Der Gast bestellt mündlich, schriftlich oder telefonisch. Sobald die Buchungsbestätigung dem Gast zugegangen ist und die Buchungskopie unterschrieben zurückgesandt wurde, kommt der Mietvertrag zustande.
  2. Bei Annullierung des Mietvertrages bis zu 90 Tagen vor Reiseantritt, wird der gezahlte a’ Konto Betrag abzüglich 80,00€ Verwaltungsgebühr zurückgezahlt. Wird eine Buchung später als 90 Tage vor Reiseantritt annulliert, hat der Gast/Mieter den a’ Konto Betrag verloren. Bei Annullierung später als 60 Tage vor Anreise, hat der Gast/Mieter den ganzen Mietpreis zu bezahlen. In Krankheitsfällen, in denen eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muß und sofern das Ferienobjekt noch anderweitig vermittelt werden kann, wird der volle Betrag, abzüglich 80,00€ Verwaltungskosten, zurück erstattet. Der Gast/Mieter kann sich bei seiner eigenen Versicherung gegen Kosten in Verbindung mit plötzlich auftretender Krankheit und für etwaige Schäden an Haus, Einrichtung und Stallungen die durch den Gast/Mieter oder seine Tiere verursacht wurden, versichern.
  3. Sollten ein oder mehrere angemeldete Pferde nicht mitgebracht werden, so ist trotzdem der volle Mietpreis zu entrichten.
  4. Die mitgebrachten Pferde stehen hier auf eigene Verantwortung des Besitzers/Halters. Der Vermieter haftet für
    keine Schäden, die das/die Pferd/Pferde verursacht oder selbst erleiden. Alle Ausritte und die Nutzung der
    Anlagen auf Dalgaard geschehen auf eigene Gefahr.
  5. Es gehört nur ein Offenstall, eine Bewegungswiese und je nach Saison (hängt vom Wetter, der Jahreszeit und
    dem Zustand der Wiesen ab) eine Fresswiese, die der Vermieter nach eigenem Ermessen zuweist, zu dem
    jeweils gebuchten Ferienobjekt.
  6. Der Vermieter haftet nicht für plötzliches Auftreten von Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen u.s.w.. Der Vermieter
    übernimmt keine Haftung für plötzliche Schäden wie z.B. Versagen oder Bruch der Installationen, verstopfter
    Abfluß u.s.w.. Er wird dafür Sorge tragen, dass der Schaden schnellstens behoben wird.
  7. Bett- und Tischwäsche, sowie Geschirrhandtücher, sind vom Gast/Mieter mitzubringen.
  8. Die Reinigung des Mietobjektes obliegt dem Gast/Mieter. Beim Auszug sind sowohl das Mietobjekt, alle
    Inventarstücke und die gemietete Pferdeweide und Offenstall, sauber zu machen und im selben Zustand wie bei
    Übernahme zu sein. Eine etwaige Nachreinigung wird auf Rechnung des Gast/Mieters vorgenommen.
  9. Der Kunde haftet für abhanden gekommende bewegliche Sachen, sowie für Schäden, die während des
    Mietverhältnisses verursacht wurden. Schäden sind vor der Abreise dem Vermieter mitzuteilen.
  10. Das Mietobjekt darf nur von der angegebenen/zugelassenen Personenanzahl bewohnt werden. Zusätzlich
    übernachtende Personen, Zelte, Campingwagen, Wohnmobile werden nur in absoluten Ausnahmefällen und
    nach vorheriger Absprache und gegen Gebühr geduldet.
  11. Haustiere dürfen nicht im Mietobjekt allein gelassen werden und nicht auf Sessel, Sofa oder Bett.
  12. Bei etwaigen Unstimmigkeiten zwischen Gast/Mieter und Vermieter gelten die gewöhnlichen dänischen
    Rechtsvorschriften. Gerichtsstand ist 6800 Varde/Dänemark.